Bei der Anhörung des Bundestags-Verkehrsausschusses zur geplanten Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Ende Juni 2011, gelangten die Sachverständigen übereinstimmend zu der Meinung, dass die Tonnage ein ungeeignetes Kriterium zur Kategorisierungder Bundeswasserstraßen darstellt. Nicht berücksichtigt waren u. a. die Wertigkeit der beförderten Gütertonnen, übergroße Frachten, die nur mit dem Schiff befördert werden können und die Vorteile der Schaffung freier Trassen bei der Verkehrsverlagerung von der Schiene auf das Schiff. Außerdem gab es Kritik dazu, dass der Rhein die höchste Priorität erhalten hat und nicht das Kanalnetz im Hinterland der deutschen Seehäfen. Es herrscht außerdem eine ständige Unterfinanzierung des Wasserstraßenetats, was zu einem schleichenden Substanzverfall führt. Gefordert wurde auch, dass analog zu Straße und Schiene im Bundesverkehrswegeplan 2015 ein Wasserstraßenausbaugesetz beschlossen werden soll
Tonnage ist der falsche Maßstab für Priorisierung
Binnenschifffahrt: Experten bei Anhörung im Bundestag weitgehend einig
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 65 , 81 ; 9
2011-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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