Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über den Ablauf des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (bei den bundeseigenen Eisenbahnen), das bundeseinheitlich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geregelt ist. Außerdem gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nach Maßgabe des AEG (§ 18 Satz 3 AEG). Eingegangen wird u. a. auf die Planfeststellung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt, die Zuständigkeit, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Plangenehmigung, den Vorhabenträger und die Betriebsanlagen, den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, die Grundsätze für die Planerstellung, die Planrechtfertigung, die Rechtsnormen, die Anerkannten Regeln der Technik, das Abwägungsgebot, die Vorbereitung der Unterlagen, den Antrag auf Planfeststellung, die Einleitung des Verfahrens, das Anhörungsverfahren, die Öffentliche Auslegung, die Anhörungsergebnisse sowie auf den Planfeststellungsbeschluss. Beim Planfeststellungsverfahren treffen öffentliche und private Belange aufeinander und die Betroffenen - einzelne Bürger oder Gemeinden - sind in den Ablauf des Verfahrens einbezogen.
Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung
Verwaltungsrecht
Deine Bahn ; 39 , 9 ; 49-53
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Eisenbahnrechtliche Planfeststellung und kommunale Planungshoheit
GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 2001
|Das eisenbahnrechtliche Performance-Regime
IuD Bahn | 2008
|Eisenbahnrechtliche Entscheidungen deutscher Gerichte
TIBKAT | 1.1879/81(1885) - 4.1884/86(1886)
Eisenbahnrechtliche Entscheidungen und Abhandlungen : Zeitschrift für Eisenbahnrecht
TIBKAT | 11.1892/94(1894/95),2 - 26.1910
Das eisenbahnrechtliche Performance Regime als Qualitätsregulierung
Online Contents | 2008
|