Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über den Ablauf des eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (bei den bundeseigenen Eisenbahnen), das bundeseinheitlich im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geregelt ist. Außerdem gelten die §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) nach Maßgabe des AEG (§ 18 Satz 3 AEG). Eingegangen wird u. a. auf die Planfeststellung als rechtsgestaltender Verwaltungsakt, die Zuständigkeit, die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), die Plangenehmigung, den Vorhabenträger und die Betriebsanlagen, den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens, die Grundsätze für die Planerstellung, die Planrechtfertigung, die Rechtsnormen, die Anerkannten Regeln der Technik, das Abwägungsgebot, die Vorbereitung der Unterlagen, den Antrag auf Planfeststellung, die Einleitung des Verfahrens, das Anhörungsverfahren, die Öffentliche Auslegung, die Anhörungsergebnisse sowie auf den Planfeststellungsbeschluss. Beim Planfeststellungsverfahren treffen öffentliche und private Belange aufeinander und die Betroffenen - einzelne Bürger oder Gemeinden - sind in den Ablauf des Verfahrens einbezogen.


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    Titel :

    Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung


    Untertitel :

    Verwaltungsrecht


    Beteiligte:
    Evert, Evert (Autor:in)

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 39 , 9 ; 49-53


    Erscheinungsdatum :

    2011-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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