Defekte oder Mängel z. B. an Signaltafeln, Bahnsteigen, Gebäuden oder Wegen, aber auch Unklarheiten im Fahrplan oder Regelwerk, die nicht durch das System selbst diagnostiziert werden, können von den Triebfahrzeugführern oder Zugbegleitern mit dem Meldeverfahren "Information von unterwegs" (IVU) einer zenralen Stelle (der Zentralen Ansprechstelle für Triebfahrzeugführer, ZAT) gemeldet werden. Mit dem Vordruck 492.0001V04 können diese Mängel formuliert und abgegeben werden. Im Beitrag werden typische Beispiel einzelner Meldungen, die in den letzten zehn Jahren (seit Bestehen der IVU) von den Mitarbeitern der DB AG zu den unterschiedlichsten Sachgebieten abgegeben wurden, kurz vorgestellt. Es wird weiter auf die Steuerung der Bearbeitung (u. a. Aufgabe der Zentralen Ansprechstelle, Klassifizierung der IVU, Anwender des Meldeverfahrens, fachliche Stellungnahmen, Reklamationen), die Organisation (Rationalisierte Kommunikation, Ansprechpartner), die Abläufe (Bearbeitungszeiten, Regelung komplexer Sachverhalte) sowie auf die Meldungsschwerpunkte (Bewuchs/Vegetation an der Strecke) eingegangen. Das Meldeverfahren soll ausgebaut und weiterentwickelt werden.
Meldeverfahren "Information von unterwegs"
Bahnbetrieb
Deine Bahn ; 39 , 3 ; 55-59
2011-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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