Viele Tarifverträge enthalten sog. zweistufige Ausschlussfristen, die bestimmen, dass Ansprüche des Arbeitnehmers (z. B. auf rückständiges Entgelt) verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer ersten Frist schriftlich geltend gemacht und innerhalb einer weiteren Frist gerichtlich eingeklagt werden. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat nun im Dezember 2010 entschieden, dass es das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verletzen kann, wenn eine Kündigungsschutzklage nicht auch bezüglich der finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis als fristwahrend angesehen werde. Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in diesen Fällen bislang angenommen, dass die Erhebung einer Kündigungsschutzklage lediglich die Voraussetzungen der ersten Stufe der Geltendmachung sonstiger Ansprüche erfüllt. Der vorliegende Beitrag untersucht, wie die Situation im Hinblick auf die neue Rechtsprechung des BVerfG künftig zu bewerten ist.
Verfassungsrechtliche Neubewertung zweistufiger Ausschlussfristen
Der Betrieb ; 64 , 26/27 ; 1523-1525
2011-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Arbeitnehmer , Lohn , Forderungen , Frist , Klage , Rechtsprechung , Urteil , Tarifvertrag
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Ausschlussfristen und zwingendes Gesetzesrecht
IuD Bahn | 2011
|Zentraler zweistufiger Nebenaggregatehochtrieb
Kraftfahrwesen | 1992
|Kältemittelkreislaufvorrichtung mit zweistufiger Druckerhöhung
Europäisches Patentamt | 2019
|IuD Bahn | 2002
|