Auch in Deutschland werden inzwischen immer häufiger unternehmensinterne Untersuchungen durchgeführt, die allerdings anders als in den USA in der Regel nicht prophylaktischer Natur sind, sondern eher der konkreten Aufklärung von durch die Mitarbeiter oder die Geschäftsleitung begangenen Rechtsverletzungen dienen. Da in diesen Fällen meist Eile geboten ist, empfiehlt es sich, vorauszuplanen und zum Beispiel besonders gefährdete Unternehmensbereiche genau zu überwachen, die Beschwerdewege zu regeln und Mitarbeiter für die Durchführung einer Untersuchung zu schulen. Kommt es dann zu einem Zwischenfall, ist in den ersten 48 Stunden vor allem zu klären, ob überhaupt eine Untersuchung eingeleitet wird und wer diese gegebenenfalls vornimmt. Außerdem sind Dokumente zu sichern und durchzusehen, und es sollte ein Investigationsplan aufgestellt werden. Der Beitrag wird fortgesetzt (I1169568).


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    Titel :

    Unternehmensinterne Untersuchungen (Teil I)


    Untertitel :

    Eine praktische Anleitung


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 64 , 24 ; 1392-1395


    Erscheinungsdatum :

    2011-01-01


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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