Das Zugbegleitpersonal im Personenverkehr (Zugchefs, Zugführer, Zugbetreuer und Kundenbetreuer im Nahverkehr) hat nicht nur betriebsdienstliche Aufgaben, sondern auch kundendienstliche Aufgaben wahrzunehmen. Es ist für die Sicherheit der Fahrgäste, für die eigene Sicherheit und die Sicherheit von Kollegen und Kolleginnen verantwortlich. Der Beitrag beschreibt Maßnahmen der Arbeitssicherheit, die das Zugbegleitpersonal beim Begleiten von Zügen beachten sollte. Dies betriftt bereits den Weg zum und vom Ort der Tätigkeit, das Verhalten innerhalb der Gleisanlagen, das Verhalten beim Begleiten von Fahrten, das Verhalten bei Störungen und Unfällen sowie das Verhalten bei Gefahr durch elektrische Spannung.
Sicherheit und Gesundheit beim Begleiten von Zügen
EUKDialog ; 1 ; 18-20
01.01.2011
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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