Gasflaschen sind nach der GHS-Verordnung (GHS=Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) bzw. der CLP-Verordnung (CLP=Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) entsprechend zu kennzeichnen. Da immer wieder neue Begriffe und Regelungen auftauchen, gibt der Beitrag einen Überblick über die Bedeutung der farblichen Kennzeichnung von Gasflaschen, die Bedeutung der Gefahrgutaufkleber sowie über die verschiedenen Begriffe wie z.B. REACH, GHS, CLP, H-Sätze (Gefährdungen), P-Sätze (Sicherheitshinweise) und Signalwörter. Es werden kurz die Auswirkungen der GHS/CLP-Verordnung auf die Kennzeichnung von Gasflaschen beschrieben und die neuen Piktogramme erläutert. Abschließend wird auf die Anwendung von Betriebsanweisungen bzw. Unterweisungen eingegangen.
Kennzeichnung von Gasflaschen
BahnPraxi ; 4 ; 8-12
01.01.2011
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Signalfarbe , Ga , Gefahrstoff , Verordnung , Farbgebung , Gefahrgut , Regelung
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Leichte Gasflaschen aus Aluminium-Verbundmaterial
Tema Archiv | 1989
|Neue Farbkennzeichnung von Gasflaschen
IuD Bahn | 1999
|Richtiger Umgang mit Gasflaschen
IuD Bahn | 2006
|Gasflaschen-Transporte: Mangelhafte Belüftung sorgt für Gefahr
Online Contents | 1996