In Frankreich nimmt am 01.12.2010 eine unabhängige Eisenbahn-Regulierungsbehörde ihre Arbeit auf, ein entscheidender Schritt bei der Öffnung des Marktes für den Wettbewerb. Außerdem verzichtet Frankreich auf staatliche Eingriffe bei der Berechnung der Wegeentgelte, die künftig vom Infrastrukturbetreiber festgesetzt werden. In Österreich und Portugal sorgen leistungsabhängige Entgeltregelungen dafür, dass Störungen auf dem Schienennetz auf ein Minimum begrenzt werden. Trotz dieses Entgegenkommens von Frankreich, Portugal und Österreich sind nicht alle Beschwerdepunkte ausgeräumt. Die Europäische Kommission hält an der eingeleiteten Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (Vertragsverletzungsverfahren wegen der unzureichenden Umsetzung des ersten Eisenbahnpaketes) fest. Insgesamt sind Verfahren gegen 13 Mitgliedsstaaten anhängig. Betroffen sind auch Deutschland, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Polen, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn.
Frankreich richtet endlich Bahnregulierer ein
Klage vor dem EuGH zeigt auch in Österreich und Portugal Wirkung
Deutsche Verkehrs-Zeitung DVZ ; 64 , 143 ; 2
2010-01-01
1 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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