Die vom Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erlassene Geschäftsordnung für den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat (Beirat) tritt am 01.10.2010 in Kraft und ersetzt die Fassung vom 15. März 2007. Der Beirat berät das Ministerium hinsichtlich der sicheren Beförderung gefährlicher Güter und befasst sich diesbezüglich mit Fragen von grundsätzlicher gefahrpolitischer Bedeutung und der Organisation der Beratungsgremien. Aufgeführt werden die vom BMVBS für den Beirat benannten Stellen u. a. das EBA, das Umweltbundesamt, der DEKRA, die DIHK, die Bundesländer, der Deutsche Städtetag, der VDV, Verdi, TRANSNET. Zur kontinuierlichen Gewährleistung der Beratung des BMVBS richtet der Beirat einen Ständigen Ausschuss Gefahrgutbeförderung (AGGB) ein. Aufgaben und Zusammensetzung sowie Arbeitsgruppen des AGGB sind in der Geschäftsordnung festgelegt.
Geschäftsordnung für den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat (Beirat) beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Nr. 115
Verkehrsblatt ; 64 , 18 ; 391-396
01.01.2010
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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140 29. 7. 1997 Erläuterungen zur Geschäftsordnung für den Gefahrgut-Verkehrs-Beirat
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