Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat am 03.09.2010 die geänderte und berichtigte Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen vom 29. Juli 1988 bekannt gegeben. Die Verordnung mit den sechs Abschnitten: Prüfungsausschüsse, Zulassung zur Prüfung, Durchführung der Prüfung, Bewertung und Feststellung der Prüfungsergebnisse sowie Prüfungszeugnis, Wiederholungsprüfung, Schluss- und Übergangsvorschriften ist im Text abgedruckt. Zur Prüfung wird zugelassen, wer ein Studium des Bauingenieurwesens, der Elektrotechnik, des Maschinenbaus oder einer Ingenieurwissenschaft des Verkehrswesens an einer entsprechenden deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschule bzw. Fachhochschule erfolgreich abgeschlossen hat und u. a. mindestens drei Jahre in Straßenbahnunternehmen im maßgeblichen Bereich als Ingenieur tätig war. Die zuständige Technische Aufsichtsbehörde entscheidet über die zulassung.
Verordnung über die Prüfung zum Betriebsleiter von Straßenbahnunternehmen (Straßenbahn-betriebsleiter-Prüfungsverordnung - StrabBIPV)
Nr. 111
Verkehrsblatt ; 64 , 17 ; 374-378
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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