Deutsche Eisenbahnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sind und noch keine neue Sicherheitsbescheinigung vom Eisenbahn-Bundesamt erhalten haben, werden vom Jahreswechsel an im Ausland nicht mehr fahren können. Betroffen sind schätzungsweise 10-20 Bahnen. Der Unterschied zwischen der alten und der neuen Sicherheitsbescheinigung besteht im Wesentlichen darin, dass die Bahnen, die im grenzüberschreitenden Verkehr tätig sein wollen, ein Sicherheitsmanagementsystem einzurichten haben, das den Vorgaben der EU-Richtlinie 2004/49 entspricht, die am 21.04.2007 in das deutsche Recht übernommen wurde. Dem EBA lagen 340 Anträge vor, davon 40 mit Zulassung des SMS. Bisher sind in der Datenbank der Europäischen Eisenbahnagentur nur zwei Sicherheitsbescheinigungen aus Deutschland gemeldet: von der IGT Inbetriebnahmegesellschaft und der Vogtlangbahn. Auch der im alpenquerenden Verkehr tätige Dienstleister Lokomotion gehört zu diesem Kreis. Siehe auch I1068862.


    Zugriff

    Zugriff über TIB

    Verfügbarkeit in meiner Bibliothek prüfen

    Bestellung bei Subito €


    Exportieren, teilen und zitieren



    Titel :

    Rotes Licht für international tätige Bahnen


    Untertitel :

    Probleme mit Sicherheitsbescheinigungen machen Grenzen undurchlässig


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2010-01-01


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




    Rotes Licht fuer gruene Zukunft - Elektromobilitaet: MOST Netzwerk

    Schoepp,H. / SMSC,Karlsruhe,DE | Kraftfahrwesen | 2009



    "Rotes Fließband" für die Autoindustrie

    Köritz, Heinrich | IuD Bahn | 1999


    Bahnen

    Online Contents | 2009


    Bahnen

    Online Contents | 2008