Im Beitrag werden die Grundsätze der Netzfahrplanerstellung beschrieben, die sehr komplex sind. Zunächst wird der Begriff "Netzfahrplan" erläutert und anschließend wird auf die Terminkette bzw. die wesentlichen Meilensteine in der Netzfahrplanerstellung eingegangen. Der Entwurf der Planungsparameter wird spätestens 17 Monate vor dem Inkrafttreten des betreffenden Netzfahrplans durch die DB AG an die Kunden verschickt. Die einzelnen Schritte in der Terminkette sind: die Bekanntgabe der Planungsparameter (die immer wieder aktualisiert werden), die Bekanntgabe der Katalogtrassen, die Trassenanmeldefrist, die Erstellung eines vorläufigen Netzfahrplanentwurfs (VNP), die Bekanntgabe des VNP, die Möglichkeit zur Abgabe von so genannten berechtigten Beanstandungen, die Bekanntgabe des endgültigen Netzfahrplanentwurfs (ENP) und der Vertragsschluss, die Bearbeitung von Anmeldungen des so genannten Gelegenheitsverkehrs, die Bekanntgabe von Kapazitätsreserven sowie der neue Netzfahrplan, der am zweiten Samstag im Dezember um 24 Uhr in Kraft tritt. Für die Arbeitsschritte Trassenkonstruktion, Trassenkoordination, Koordinierungsverfahren sowie für die Durchführung von Entscheidungsverfahren, auf die im Beitrag näher eingegangen wird, stehen den Trassenkonstrukteuren der DB Netz AG insgesamt nur 50 Arbeitstage zur Verfügung. Diese Arbeitsschritte werden mit Unterstützung des IT-Systems "Rechnerunterstütztes Trassenmanagment-Konstruktion" (RUT-K) ausgeführt.
Grundsätze der Netzfahrplanerstellung
Fahrplanwechsel
Deine Bahn ; 38 , 11 ; 7-12
2010-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
IuD Bahn | 2003
|Grundsätze des Betriebsverfassungsrecht
IuD Bahn | 1997
|IuD Bahn | 2003
|