Fahrzeugnummern müssen eindeutig sein, d. h. innerhalb des Betrachtungsgebiets darf eine Nummer nur einmal vergeben sein. In der Zeit der nationalen Bahnverwaltungen war dies im Prinzip gewährleistet, da jede Bahnverwaltung Triebfahrzeuge nach jeweils eigenen Regeln eindeutig nummerierte und Wagen nach UIC-Vorgaben genummert wurden. Inzwischen ist der Betrachtungsraum Europa, es gibt zahlreiche neue EVU und es gibt z. B. Leasinggesellschaften, so dass man neue einheitliche Regeln für die Triebfahrzeugnummerierung aufstellen musste. Diese wird als EVN (European Vehicle Number) bezeichnet und wurde per Richtlinie 2006/920/EG definiert und vorgeschrieben. Die EVN ist zwölfstellig, ergänzt durch eine Buchstabenkombination, aus der hervorgeht, unter welcher "Flagge" das Fahrzeug "segelt" (registriertes Land und EVU). Die zwölfstellige Nummer bietet die Möglichkeit, die bisherige nationale Fahrzeugnummer vollständig zu integrieren und enthält darüber hinaus Informationen zu Fahrzeugtyp und Herkunftsland. Eine Kontrollziffer dient der Plausibilitätskontrolle. Der Aufsatz beschreibt zunächst bisherige Nummerierungsschemata einzelner EVU wie DB, SNCF oder SBB und erklärt die EVN dann anhand konkreter Beispiele.
L’immatriculation européenne des engins moteur
Die europäische Nummerierung für Triebfahrzeuge
Le Rail ; 172 ; 28-31
2010-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Französisch
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