Auf der 48. Tagung des RID-Fachausschusses, die vom 19. bis zum 20. Mai 2010 in Bern stattfand, wurde über letzte Änderungen zum RID für eine Inkraftsetzung zum 1. Januar 2011 beraten. Dabei ging es um die Überschreitung des Datums der Zwischenprüfung bei nicht vorhandener Kennzeichnung des Kesselwagens mit dem Buchstaben "L" sowie um die Beförderung gefährlicher Güter als Hand- und Reisegepäck sowie als Expressgut. Der Textvorschlag der Arbeitsgruppe, der die Anwendung von Freistellungen bei der Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Unterabschnitt 1.1.3.8) und die Beförderung gefährlicher Güter als Handgepäck, Reisegepäck oder in oder auf Fahrzeugen (Auto im Reisezug), Kapitel 7.7 betrifft, wurde vom RID-FA angenommen. Lediglich die Frage der Doppelregelung könnte in Form eines Antrags für die RID-Ausgabe 2013 neu überdacht werden.
Filigrane Modifikationen
Gefährliche Ladung ; 55 , 7 ; 37-39
2010-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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