Der Europäische Gerichtshof hat im Oktober 2010 in der Entscheidung "Rosenbladt" festgestellt, dass tarifvertragliche Regelungen, nach denen ein Arbeitsverhältnis automatisch endet, wenn der Arbeitnehmer das Rentenalter erreicht, nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung verstoßen. Gleichzeitig hat der EuGH aber auch darauf hingewiesen, dass der betroffene Arbeitnehmer bei einer erneuten Bewerbung (sei es beim bisherigen oder bei einem neuen Arbeitgeber) nicht aufgrund seines Alters abgelehnt werden dürfe. Die Autoren des vorliegenden Beitrags zeigen auf, dass der EuGH diese These offenbar ungeprüft von dem deutschen Arbeitsgericht, von dem er angerufen wurde, übernommen hat. Sie untersuchen insoweit die Rechtslage und kommen zu dem Ergebnis, dass eine entsprechende Bewerbung im Regelfall nach § 10 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) doch wegen des Alters abgelehnt werden könne.
EuGH - Rosenbladt - rosiges oder dorniges Blatt für Altersgrenzen?
Der Betrieb ; 63 , 49 ; 2727-2730
2010-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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