Der Eisenbahningenieur ist einerseits abhängig von der vom Unternehmen geforderten Wirtschaftlichkeit und hat andererseits die Anforderungen an die Sicherheit, die durch Normgebung, Rechtsprechung und die Regeln der Technik vorgegeben sind, zu erfüllen. Dieses Spannungsfeld beleuchtet der Beitrag, der zunächst auf die Verpflichtung der Eisenbahnen zur sicheren Betriebsführung (§ 4 Abs. 1 AEG) eingeht. Weiter werden die verschiedenen Rechtsquellen der Eisenbahnsicherheit beschrieben: § 4 Abs. 1 AEG, die Vorschriften des § 254 BGB bei Mitverschulden des Verletzten, die Verkehrssicherungspflicht bzw. Verpflichtung zu Sicherungsmaßnahmen bei Vorliegen einer Gefahrenquelle sowie die Rechtsprechung des Bundesgesetzhofes (BGH). Es werden Sicherheit und Wirtschaftlichkeit einander gegenübergestellt und es wird abschließend die im Herbst 2009 neue, modifizierte Bauaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) näher erläutert. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Sicherheitsgrundsätzen, die Eisenbahningenieure zu beachten haben.


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    Titel :

    Der Eisenbahningenieur im Spannungsfeld von Wirtschaft und Technik


    Untertitel :

    Sicherheit im Eisenbahnbetrieb


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 38 , 7 ; 34-39


    Erscheinungsdatum :

    2010-01-01


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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