Die Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung werden bei Insolvenz des Arbeitgebers in der Regel durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) erfüllt. Ausgenommen von diesem gesetzlichen Insolvenzschutz sind jedoch unter anderem die Ansprüche von GmbH-Geschäftsführern, die gleichzeitig beherrschende Gesellschafter sind, sowie Ansprüche, die auf einer weniger als fünf Jahre vor der Insolvenz erteilten Zusage beruhen oder bestimmte Leistungsgrenzen überschreiten. In diesen Fällen ist ein privatrechtlicher Insolvenzschutz erforderlich, dessen Ausgestaltung davon abhängt, welcher Durchführungsweg (Direktversicherung, Pensionskasse/Pensionsfonds, Direktzusage oder Unterstützungskasse) für die betriebliche Altersversorgung gewählt wurde. So kann der Arbeitnehmer z. B. bei einer Direktversicherung über das versicherungsrechtliche Bezugsrecht geschützt werden, während im Falle der Direktzusage ein Pfandrecht an der Rückdeckungsversicherung in Betracht kommt.
Der privatrechtliche Insolvenzschutz in der betrieblichen Altersversorgung
Der Betrieb ; 63 , 14 ; 784-788
2010-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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