Um Beschäftigte bei Arbeiten im Gleisbereich vor Gefährdungen zu schützen, werden diese in der Regel von einem automatischen Warnsystem oder dessen Funkkomponenten durch Aussenden akustischer Warnsignale gewarnt. Die Wirksamkeit dieser akustischen Warnung ist nur dann gewährleistet, wenn der Schalldruckpegel des Warnsignals mindestens um 3 dB(A) über dem Störschallpegel eventueller Störgeräusche liegt, wie sie z. B. durch in der Nähe betriebene Stopfmaschinen oder Schienenbohrmaschinen erzeugt werden. In einem so genannten Störschllkataster, angelegt von der EUK, der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) und der DB AG, sind Störschallpegel häufig eingesetzter Maschinentypen aufgelistet. Das Kataster dient als Handlungshilfe zur Berechnung der maximal zulässigen Abstände von Warnsignalgebern zueinander und zur Plausibilitätskontrolle ohne Taschenrechner. Vorgestellt werden die Anpassungen in der aktualisierten Ausgabe (10/2009) des Störschallkatasters.
Störschallkataster von Gleisbaumaschinen aktualisiert
BahnPraxi ; 2 ; 3-4
2010-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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