In Deutschland und in weiteren europäischen Ländern wie Österreich, Schweiz und Frankreich wurde in Gestzen und Verordnungen berücksichtigt, dass der Schienenverkehrslärm laut Lärmwirkungsuntersuchungen eine geringere Lästigkeitswirkung ausübt als im Vergleich dazu der Straßenverkehrslärm. Dieser so genannte Schienenbonus wurde in Deutschland im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung auf der Grundlage von breit angelegten sozialwissenschaftlichen Studien im Zeitraum zwischen 1978 und 1983 sowie durch Studien in 2001 festgelegt. Durch politische Festsetzung des Schienenbonus auf 5 dB(A) wurde aus praktischen Gründen auf eine fachlich mögliche Differenzierung verzichtet. Im Beitrag wird anhand einer Literaturauswertung untersucht, ob die Gültigkeit des Schienenbonus noch gerechtfertigt ist. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sprechen weder für noch gegen den Schienenbonus. Er sollte allerdings stärker differenziert werden, z. B. unter Berücksichtigung der akustischen Situation, wie Vorbeifahthäufigkeit, Abstand, der Tageszeit und der Nutzungsart, wie Wohnen, Schulen. Weitere Untersuchungen sind notwendig, um zu klären, wie mit der Überlagerung von Verkehrslärmquellen zu verfahren ist.
Zur Anwendung des Schienenbonus bei der Beurteilung von Verkehrsgeräuschen
The application of the "railway-bonus" with regard to rating of traffic noise
Lärmbekämpfung ; 5 , 2 ; 47-56
2010-01-01
10 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Lärmschutz , Verkehrslärm , Verordnung , Studie , Literatur , Vergleich , Deutschland , Schienenverkehr , Straßenverkehr
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