Mit der Unterzeichnung des Protokolls Nr. 2 am 22. Dezember 2009 durch das Ministerium für Infrastruktur und Verkehr, durch die nationale Behörde für die Sicherheit der Eisenbahnen und durch den Betreiber der Infrastruktur ist der Übergang der Zuständigkeiten für die Betriebssicherheit vom RFI auf die neue Behörde zum Abschluss gekommen. Die Zuständigkeiten der neuen Behörde reichen von der Genehmigung von Inbetriebnahmen von Teilen der Infrastruktur bis zu Inspektionen, Audits und Überwachungen der Aktivitäten von RFI. Die Eigenverantwortlichkeit von RFI bleibt jedoch erhalten. Abgrenzungen finden sich im Protokoll Nr. 2.
Il completamento del passaggio delle competenze in materia di sicurezza della circulazione da RFI all'agenzia nazionale per la sicurezza delle ferrovie
Die Vollendung des Übergangs der Zuständigkeiten für die Betriebssicherheit vom RFI auf die nationale Behörde für die Sicherheit der Eisenbahnen
Tecnica Professionale (la) ; 17 , 1 ; 2-3
01.01.2010
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Italienisch
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