Der Arbeitgeber hat alle drei Jahre zu überprüfen, ob die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an die allgemeine Preisentwicklung anzupassen sind. Dabei sind zunächst der genaue Prüfungszeitpunkt- und zeitraum zu bestimmen. Im Rahmen der Anpassung kommt es sodann vorrangig auf die Teuerungsrate für den zurückliegenden Dreijahreszeitraum an, die sich bei einer Anpassung zum 1.1.2010 auf 5,3 Prozent beläuft. Die Erhöhung der Betriebsrenten kann aber geringer ausfallen, wenn auch die Nettolöhne vergleichbarer Arbeitnehmer des Unternehmens weniger stark erhöht wurden, was für den genannten Zeitraum bei einer Bruttolohnsteigerung von weniger als 2,5 Prozent in den alten bzw. 6,5 Prozent in den neuen Bundesländern der Fall ist. Schließlich darf die Anpassung auch mit Rücksicht auf die schlechte wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers ganz oder teilweise unterbleiben, doch ist dann später eine nachholende Anpassung vorzunehmen.
Teuerungsanpassung der Betriebsrenten 2010
Lebenshaltungskosten- und Nettoeinkommensentwicklung 2007 - 2010 bzw. ab Rentenbeginn
Der Betrieb ; 63 , 5 ; 278-283
2010-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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