Die in der so genannten Berufskrankheiten-Liste aufgeführten Berufskrankheiten (BK) - mit Wirkung 1. Juli 2009 73 BK-Tatbestände - wurden vorher durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates durch die so genannte Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) als BK bezeichnet und damit für o. g. Liste bestimmt. Zunächst berichtet der Autor über die möglichen Verursacher von BK, dann erläutert er den Weg von der Meldung einer eventuellen BK mittels Vordruck "Anzeige des Unternehmers bei Anhaltspunkten für eine Berufskrankheit" bis zum Feststellungsverfahren. (wird fortgesetzt in EUKDialog Heft 1/2010, I1067837)
Das BK-Feststellungsverfahren bei der EUK
EUKDialog ; 4 ; 6-7
01.01.2009
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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