Die technische Sicherung von höhengleichen Kreuzungen zwischen öffentlicher Straße und Schiene (Bahnübergangssicherung) erfolgt nach Eisenbahnkreuzungsrecht EKrG. Kreuzungspartner sind meistens der Straßenbaulastträger und das Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU), die zusammen eine Kreuzungsvereinbarung treffen. Der Beitrag beschreibt die Anforderungen an die technische Sicherung eines Bahnübergangs wie z.B. öffentlich rechtliche Planfeststellungsverfahren, das Herstellen von Sichtlfächen, die Zusatzeinrichtung durch eine Umlaufsperre, Lichtzeichenanlagen, die Postensicherung (bei geringem Schienenverkehr) sowie die Kennzeichnung von Bahnübergängen, die als Privatwege benutzt werden. Bei der Gestaltung einer technischen Bahnübergangssicherung im Bereich von Nichtbundeseigenen Bahnen (NE-Bahnen) gibt es Spielräume und Vereinfachungsmöglichkeiten, die im Beitrag anhand von zwei Beispielen aus Niedersachsen - die ehemalige DB-Strecke zwischen Aurich und Abelitz und die Borkumer Kleinbahn - erläutert werden.


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    Titel :

    Rechtliche Spielräume nutzen


    Untertitel :

    Bahnübergangssicherung bei NE-Bahnen


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 37 , 11 ; 33-37


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch