Die DB Netz AG setzt bei Gleisbauarbeiten häufig Zweiwegebagger ein, die in der Ril 93101 als Nebenfahrzeuge ausgewiesen und in die Kategorie "Kleinwagen" eingeordnet sind. Sie müssen von einem Eisenbahnfahrzeugführer bedient werden, der dafür einen entsprechenden Führerschein haben muss. Der Beitrag gibt einen Überblick über den betriebssicheren Einsatz von Zweiwegebaggern im Bereich der Gleisanlagen und richtet sich an die betrieblichen und bautechnischen Mitarbeiter. Eingegangen wird auf das Regelwerk, das Eingleisen und die Aushebeeinrichtung eines Zweiwegebaggers, die Auswirkung des hinteren Schwenkbereichs auf das Nachbargleis, die für die Betriebs- und Arbeitssicherheit notwendige eingebaute Schwenk- und Hubbegrenzung, den Einsatz auf den Straßenrädern im Gleisbereich, die Rückraumüberwachung, die bahnbetrieblichen Regelungen, die Überführungsfahrten zur und von der Arbeitsstelle, das Mitführen von Regel- oder Anhängerfahrzeugen und Geräten, die Zulassung von Lademaßüberschreitungen (Lü) im Nachbargleis, den Eisenbahnfahrzeugführerschein sowie die vom Eisenbahnfahrzeugführer mitzuführenden bahnbetrieblichen Unterlagen.
Zweiwegebagger auf Gleisen der DB Netz AG
BahnPraxi ; 9 ; 3-9
2009-01-01
7 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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