Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem Beschluss vom 8. Januar 2009 klargestellt, dass auch dann eine strafbare Beförderungserschleichung gemäß §265a Abs. 1 StGB vorliegt, wenn ein Schwarzfahrer auch ohne Tarnung oder Täuschung versucht, Bus oder Bahn ohne gültigen Fahrausweis zu nutzen. Der Beitrag erläutert die zivil- und strafrechtlichen Zusammenhänge der Schwarzfahrerei und warnt davor, die Beförderungserschleichung als Ordnungswidrigkeit herabzustufen, wie es rechtspolitisch diskutiert wird. Es wird ein BGH-Fall beschrieben, in dem drei Angeklagte vom Vorwurf vielfacher Beförderungserschleichung freigesprochen wurden und es wird auf die Reaktion des zuständigen Oberlandesgerichts (OLG) und die BGH-Entscheidung eingegangen.


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    Titel :

    Schwarzfahren auch ohne Tarnung und Täuschung strafbar


    Untertitel :

    Klarstellender BGH-Beschluss zur Beförderungserschleichung


    Weitere Titelangaben:

    Fare avoidance is an offender also without disguise and deception



    Erschienen in:

    Der Nahverkehr ; 27 , 4 ; 32-34


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch





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