Die im April 2004 in Kraft getretene Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG regelt die Eisenbahnsicherheit im europäischen Binnenmarkt. Durch die nationale Umsetzung der EU-Sicherheitsrichtlinie ergeben sich für die Mitgliedstaaten der EU unterschiedliche nationale Regelungen. Der Beitrag beschreibt die Anforderungen der EU-Sicherheitsrichtlinie (Aufgaben und Verantwortung der Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen (EVU/EIU), die nationale Umsetzung bzw. die dadurch erfolgten Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) sowie die Aufgaben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und geht auf die Bildung und Aufgaben der Europäischen Eisenbahnagentur (European Railway Agency, ERA) ein, die mit dem Inkrafttreten der EU-Sicherheitsrichtlinie gebildet wurde. Es werden die Aufgabenpakete: Darstellung der Risikoakzeptanzkriterien (CST=Common Safety Targets), Erreichen der Sicherheitsziele und Einhalten der Sicherheitsanforderungen (CSM=Common Safety Methods) sowie Lieferung von Informationen über die Sicherheit des Eisenbahnsystems eines Mitgliedstaates (CSI=Common Safety Indicators) näher erläutert.
Die EU-Sicherheitsrichtlinie und ihre nationale Umsetzung
Deine Bahn ; 37 , 5 ; 2-5
2009-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
EU-Altauto-Richtlinie: Aktueller Stand und nationale Umsetzung
Tema Archiv | 2004
|Die neue Schlichtungsstelle Energie: Europarechtliche Vorgaben und nationale Umsetzung(sdefizite)
Online Contents | 2012
|Die geotechnische Erkundung und ihre Umsetzung
IuD Bahn | 1995
|Naturschutzfachliche Anforderungen an den Strassenbau und ihre Umsetzung
Online Contents | 2003
|