Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) setzt nach seinem § 23 grundsätzlich voraus, dass der fragliche Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, doch können unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere einzelne Betriebe als Gemeinschaftsbetrieb anzusehen sein. Besteht dieser allerdings aus einem inländischen und einem ausländischen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob im Rahmen des § 23 KSchG trotzdem auf die Gesamtzahl der Beschäftigten abzustellen ist. Das Bundesarbeitsgericht will nur die Mitarbeiter des inländischen Betriebs berücksichtigen, da das KSchG auf im Ausland liegende Betriebe nicht anwendbar sei. Der Verfasser des vorliegenden Beitrags kritisiert diese Auffassung als unklar begründet und inhaltlich wenig überzeugend. Seines Erachtens folgt aus den allgemeinen Grundsätzen des Internationalen Privatrechts, dass auch die im Ausland tätigen Mitarbeiter des Gemeinschaftsbetriebs mitzuzählen sind.
Internationaler Anwendungsbereich des KSchG - Abschied vom Territorialitätsprinzip
Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 26.3.2009 - 2 AZR 883/07, DB 2009 S. 1409
Der Betrieb ; 62 , 26 ; 1406-1408
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
RECHT - Fahrzeugkontrollen - Verantwortung versus Territorialitätsprinzip
Online Contents | 2000
Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG
IuD Bahn | 2009
|SLUB | 2012
|GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1997
|