Die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) setzt nach seinem § 23 grundsätzlich voraus, dass der fragliche Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt, doch können unter bestimmten Voraussetzungen auch mehrere einzelne Betriebe als Gemeinschaftsbetrieb anzusehen sein. Besteht dieser allerdings aus einem inländischen und einem ausländischen Betrieb, so stellt sich die Frage, ob im Rahmen des § 23 KSchG trotzdem auf die Gesamtzahl der Beschäftigten abzustellen ist. Das Bundesarbeitsgericht will nur die Mitarbeiter des inländischen Betriebs berücksichtigen, da das KSchG auf im Ausland liegende Betriebe nicht anwendbar sei. Der Verfasser des vorliegenden Beitrags kritisiert diese Auffassung als unklar begründet und inhaltlich wenig überzeugend. Seines Erachtens folgt aus den allgemeinen Grundsätzen des Internationalen Privatrechts, dass auch die im Ausland tätigen Mitarbeiter des Gemeinschaftsbetriebs mitzuzählen sind.


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    Titel :

    Internationaler Anwendungsbereich des KSchG - Abschied vom Territorialitätsprinzip


    Untertitel :

    Zugleich Besprechung des BAG-Urteils vom 26.3.2009 - 2 AZR 883/07, DB 2009 S. 1409


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 62 , 26 ; 1406-1408


    Erscheinungsdatum :

    2009-01-01


    Format / Umfang :

    3 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch






    Namensliste gem. § 1 Abs. 5 KSchG

    Schiefer, Bernd | IuD Bahn | 2009


    Abschied

    Scholl, Lars U. | SLUB | 2012


    Abschied

    Pichlmayr, Rudolf ;Pichlmayr, Ina | GWLB - Gottfried Wilhelm Leibniz Bibliothek | 1997