Eine doppelte Belastung mit Einkommen- und Erbschaftsteuer wird grundsätzlich als zulässig angesehen, doch soll der zum 1.1.2009 in Kraft getretene § 35b Einkommensteuergesetz (EStG) unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Einkommensteuer ermöglichen. Erfasst wird z. B. der Fall, dass vom Erben für ausstehende Forderungen des Erblassers erst Erbschaftsteuer und nach ihrer Einziehung zusätzlich Einkommensteuer verlangt wird. Der vorliegende Beitrag stellt den sachlichen, persönlichen und zeitlichen Anwendungsbereich des § 35b EStG dar und geht ergänzend auf die Höhe der Steuerermäßigung und auf ihr Verhältnis zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG ein.
Die Vermeidung der Doppelbelastung mit ESt und ErbSt nach Einführung des § 35b EStG
Der Betrieb ; 62 , 12 ; 584-592
2009-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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