Am 3. Dezember 2009 tritt die VO (EG) 1370/2007 in Kraft, die es öffentlichen Auftraggebern ermöglicht, bei Erfüllung der in Art. 5 Abs. 2 der Verordnung genannten Voraussetzungen Verkehrsdienste in Form einer Direktvergabe einem internen Betreiber, also ohne vorausgehenden Wettbewerb, anzubieten. Wie inhaltlich beschrieben wird, erinnert Art. 5 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 an die von der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Inhouse-Vergaben entwickelten Grundsätze. Deshalb untersucht der Beitrag, inwieweit die Inhouse-Rechtsprechung des EuGH auf die Direktvergabe an einen internen Betreiber nach VO (EG) 1370/2007 übertragbar ist bzw. inwieweit die VO (EG) 1370/2007 von der Rechtsprechung des EuGH abweicht. Im Anschluss daran werden Fallbeispiele zu Anforderungen an das Kontrollkriterium vorgestellt. Im ersten Fallbeispiel handelt es sich um die Kontrolle über eine GmbH, im zweiten Fallbeispiel um die Kontrolle über eine AG und im dritten Fallbeispiel um eine mittelbare Kontrolle. Die Ergebnisse werden zusammengefasst.
Das Kontrollkriterium bei der Direktvergabe an interne Betreiber
Möglichkeiten der rechtskonformen Umsetzung mit Fallbeispielen
Control criteria for the award of contracts to an internal operator
Der Nahverkehr ; 27 , 3 ; 46-49
01.01.2009
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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