Das zum 1. April 2009 in Kraft tretende Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz erweitert die steuerliche Förderung von Beteiligungen der Mitarbeiter am Unternehmenskapital. So wird z. B. der Betrag, bis zu dem unentgeltliche oder verbilligte Beteiligungen einkommensteuerfrei überlassen werden können, von 135 auf 360 Euro jährlich erhöht. Weiterhin steigt die Arbeitnehmer-Sparzulage für in Unternehmensbeteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen, und auch die Einkommensgrenzen für die Gewährung dieser Zulage werden angehoben. Ebenfalls förderungsfähig sind schließlich Anteile an den neuen Mitarbeiterbeteiligungsfonds, die z. B. für einzelne Branchen errichtet werden können.
Steuerliche Förderung von Mitarbeiterbeteiligungen durch das neue Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz
Der Betrieb ; 62 , 10 ; 473-475
2009-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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