Nach Maßgabe des § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BimSchG) können Kommunen Aktionen wie die Einrichtung von Umweltzonen vornehmen. Mit dem BimSchG setzt Deutschland die seit Anfang 2005 geltende EU-Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht um. Diese Richtlinie legt Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM10) fest, für feinstaubbelastete Gebiete müssen Länder und Kommunen demgemäss Luftreinhalte- und Aktionspläne erstellen. Die Einrichtung von Umweltzonen oder sogar Fahrverbote dienen im Sinne der Richtlinie der Verbesserung der Luftqualität. Seit Anfang März 2007 gilt die sogenannte Plakettenverordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge, die unter Berücksichtigung definierter Ausnahmefälle über die Zufahrtsberechtigung in die Umweltzone entscheidet. Technische und ökologische Diskussionen und Messungen können derzeitig die Wirksamkeit von Umweltzonen im Sinne der Richtlinie angesichts anderer Feinstaubquellen nur sehr bedingt bestätigen.


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    Titel :

    Es liegt was in der Luft...


    Untertitel :

    Feinstaub



    Erschienen in:

    Güterverkehr ; 58 , 2 ; 18-23


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2009


    Format / Umfang :

    6 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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