Die europäischen Richtlinien zum Schutz vor Lärm und Vibrationen am Arbeitsplatz, die Lärm 2003/10/EG und Vibrationen 2002/44/EG sind im Zuge der Umsetzung in nationales Recht in Deutschland zu einer gemeinsamen Verordnung, zur Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) zusammengefasst und am 8. März 2007 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die Unfallverhütungsvorschrift Lärm (UVV-Lärm) verlor gleichzeitig ihre Gültigkeit. Ende 2009 wird außerdem die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG in Kraft treten. Beide Richtlinien sollen Beschäftigte davor schützen, durch zu hohe Lärmbelastung am Arbeitsplatz Gehörschädigungen zu erleiden. Der Autor erläutert die Verbesserungen und auch die verbliebenen Regelungslücken, die durch das Inkrafttreten der LärmVibrationsArbSchV und der Maschinenrichtlinie erzielt bzw. verbleiben werden. Auf der Grundlage neuer Beurteilungsgrößen werden durch die neuen Richtlinien neue Auslösewerte gesetz. Außerdem wird die Informationspflicht über Geräuschemissionen von Maschinen in der Betriebsanleitung präzisiert und auf Werbebroschüren ausgedehnt.
Neue EU-Richtlinien verändern das Regelwerk zum Lärm am Arbeitsplatz
New EU-Directives change the regulation on noise at the workplace
Lärmbekämpfung ; 4 , 1 ; 24-31
2009-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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