Am 02.12.2008 hat das EBA in einem Bescheid für einzeln fahrende Lokomotiven, Kleinlokomotiven und Nebenfahrzeugen sowie für einzeln fahrende einteilige Triebwagen bei Zug- und Rangierfahrten angeordnet, bei Geschwindigkeiten bis zu 25 km/h das Sanden zur Unterstützung eines Bremsvorgangs oder zum Anhalten grundsätzlich zu vermeiden bzw. sofort den Fahrdienstleiter zu verständigen, wenn es im Notfall erforderlich war. Hintergrund sind die Untersuchungsergebnisse eines Zusammenstoßes am 24.11.2008 im Bahnhof Recklinghausen Ost, bei dem durch starkes Sanden Kontakte der Gleisfreimeldeanlage überbrückt waren. Auch wenn das Problem auf Lokomotiven mit Scheibenbremsen eingrenzbar erscheint, gilt die Einschränkung zur Vereinfachung für den Triebfahrzeugführer bei allen Bremsarten. Der Bescheid ist im Artikel abgedruckt.
Eisenbahn-Bundesamt schränkt Sanden ein
Eisenbahn-Revue international ; 1 ; 46-47
2009-01-01
2 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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