Die sinnvolle Auswahl geeigneter Schutzmaßnahmen ist nur mit Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung möglich, Hilfestellung hierfür bietet jetzt die im November 2007 vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) beschlossene TRGS 400 "Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen". Es wird darauf verwiesen, dass die Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung nur einen Aspekt der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz darstellt und integrierter Bestandteil einer Gesamt-Gefährdungsbeurteilung ist, die auch andere Verordnungen, z.B. für Betriebssicherheit und Bildschirmarbeitsplatz, berücksichtigen muss. Der Arbeitgeber ist aufgrund der Komplexität der Arbeitssysteme in der Verantwortung, Arbeitsschutz und Gefährdungsbeurteilung sind unverzichtbare Bestandteile eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems. Der Ablauf der Gefährdungsbeurteilung erfolgt in den 4 Schritten Informationsbeschaffung, Beurteilung der Gefährdungen, Überprüfen der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und Dokumentation, alle Schritte sind ausführlich beschrieben, mit besonderem Augenmerk auf Gefahrstoffe. Weitere Hinweise sind für eine vereinfachte Gefährdungsbeurteilung, mitgelieferte Gefährdungsbeurteilung, geringe Gefährdung und für Stoff- oder tätigkeitsspezifische Technische Regeln sowie Branchenregelungen gegeben.
Die Gefährdungsbeurteilung - das unbekannte Wesen?
Neue TRGS 400 erschienen
Sicherheitsingenieur ; 39 , 6 ; 18-20, 22-29
2008-01-01
12 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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