Wird ein Anteil an einem Betriebsvermögen vererbt oder verschenkt, so hängt die Höhe der zu entrichtenden Erbschaft- oder Schenkungsteuer von dem so genannten "gemeinen Wert" des Unternehmens ab. Wann für die Ermittlung dieses Werts welche der verschiedenen Bewertungsmethoden anzuwenden ist, regelt das Bewertungsgesetz, das im Zuge der Erbschaftsteuerreform zum 1.1.2009 verschiedene Änderungen erfahren hat. Der vorliegende Beitrag stellt die neue Hierarchie der Bewertungsmethoden dar und geht sodann insbesondere auf das vereinfachte Ertragswertverfahren ein. Anschließend unterzieht er die Neuregelungen einer kritischen Würdigung.
Unternehmensbewertung im Steuerrecht - Neuregelungen des Bewertungsgesetzes ab 1.1.2009
Der Betrieb ; 61 , 51/52 ; 2784-2791
2008-01-01
8 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
Steuerrecht , Bewertung , Ertrag , Gesetzesänderung , Unternehmen , Reform
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