Die Beschäftigten an Gleisbaustellen sind aufgrund der häufig lauten Maschinen und Geräte Gefahren im Bahnbetrieb ausgesetzt. Um die Gleisbaustellen entsprechend sicher zu machen, haben die DB AG, die BG der Bauwirtschaft und die Eisenbahn-Unfallkasse die Störschallpegel von gebräuchlichen Maschinen und Geräten erfasst und in der Richtlinie 479 "Automatische Warnsysteme (AWS)" herausgegeben. Um Warnsignale wahrzunehmen, müssen die Pegel der Warnsignale L(S) um mindestens 3 dB(A) über dem Störschallpegel L(N) an der Arbeitsstelle liegen. Letzterer ist in der Projektierung von automatischen Warnsignalanlagen immer anzugeben. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Richtwerte für Warnsignalpegel L(S) und Störschallpegel L(N), die Wahrnehmbarkeitsprobe vor Arbeitsbeginn, wie sie in der Unfallverhütungsvorschrift gefordert wird, das Musterblatt zur Angabe des Störschallpegels, akustische Warnsignalgeber direkt an den Maschinen bzw. Geräten sowie über das Vorgehen, wenn ein 3. Gleis und somit eine andere laute Störschallquelle vorhanden ist.
Angabe des Störschallpegels LN erleichtert!
Akustische Warnung auf Gleisbaustellen - Richtwerte schaffen mehr Klarheit
BahnPraxi ; 9 ; 3-7
01.01.2008
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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