Wichtig für die Arbeitssicherheit sind sichere Arbeitsmittel. Deshalb ist es notwendig diese regelmäßig zu prüfen. Der Beitrag beschreibt zunächst was alles unter den Begriff "Arbeitsmittel" fällt bevor er auf die unterschiedlichen Prüfarten, die Grundlage für Prüfungen (Gefährdungsbeurteilung) und die Prüffristen eingeht. Da es für Arbeitsmittel keine vorgegebenen, einheitlichen Prüffristen gibt, muss der Arbeitgeber nach vorausgehender Gefährdungsbeurteilung die Prüffrist selbst festlegen. Dazu werden einige Beispiele genannt. Wer prüft ist in der BetrSichV geregelt, die drei Arten des Prüfpersonals unterscheidet. Für überwachungsbedürftige Anlagen sind zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) zuständig. Abschließend wird auf die Dokumentation von Prüfungen eingegangen.


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    Titel :

    Prüfen von Arbeitsmitteln



    Erschienen in:

    BahnPraxis W ; 2 ; 10-12


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    3 pages


    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch