Eine Betriebsvereinbarung, deren Gegenstand der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, gilt auch nach ihrer Kündigung weiter, bis eine neue Regelung getroffen wird. Bei Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Altersversorgung stellt sich allerdings das Problem, dass der Dotierungsrahmen im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt, während für die Verteilungsgrundsätze ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht. Welche Folgen die Kündigung derartiger "teilmitbestimmter" Betriebsvereinbarungen hat, wird gegenwärtig von den verschiedenen Senaten des Bundesarbeitsgerichts uneinheitlich beurteilt.
Nachwirkung einer gekündigten Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung
Der Betrieb ; 61 , 49 ; 2705-2707
2008-01-01
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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