Die Gefahrstoffverordnung nennt als erste Schutzmaßnahme bei Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen den Einsatz von Ersatzstoffen oder -verfahren, in der TRGS 600 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) werden hierfür Praxishinweise gegeben. In detaillierten und chronologisch beleuchteten Beispielen für bereits häufig ersetzte Gefahrstoffe (Asbest, Mineralwolle-Dämmstoffe, Chromatarmer Zement, Blei-Akkumulatoren, Pflanzenölester, Dichlormethan) werden Schwierigkeiten dieser Aufgabe und die Erfordernis von individuelle Problemlösungen aufgezeigt. Daraus folgernd werden allgemeine Faktoren benannt, welche die Einführung von Ersatzlösungen fördern oder auch hemmen können.
Ersatzstoffe - ein schwieriges Geschäft
Substitution gefährlicher Stoffe
Sicherheitsingenieur ; 39 , 11 ; 16-24
2008-01-01
9 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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