Im Regelwerk finden sich nicht nur Konzernrichtlinien (KoRil) oder Richtlinien (Ril), sondern auch Weisungen für den Bahnbetrieb und die Instandhaltung. Die DB Fernverkehr AG z.B. nutzt das Instrument der Weisung, wenn eine neue Regelung sofort oder innerhalb weniger Tage umgesetzt werden muss. Eine Weisung wird aber nur als Zwischenlösung bis zur Aufnahme der Regelung in eine feste Ril oder KoRil verstanden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Bedeutung von Weisungen und über unterschiedliche Weisungsarten der DB Fernverkehr AG, die sich zum einen an die Mitarbeiter im Bahnbetrieb und zum anderen an die Mitarbeiter der Instandhaltung richten. Weiter wird auf die juristischen und unternehmensinternen Grundlagen für Weisungen eingegangen. Betrachtet werden die betriebliche Weisung für das Zugbegleitpersonal (BW-P) sowie die fahrzeugtechnische Weisung für Triebfahrzeugführer (FW-P). Es werden die vier Phasen einer Weisung beschrieben: Erstellung, Verteilung, Anwendung und Aufhebung der Weisung. In Kürze wird die Ril 49980 "Weisungen und Information für den Personenverkehr erstellen, herausgeben und aufheben" in Kraft treten, die sechs Module umfasst; diese werden abschließend erläutert.


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    Titel :

    Zentrale Weisungen der DB Fernverkehr AG als Teil des betrieblichen Regelwerk


    Untertitel :

    Regelwerk flexibel gestalten


    Beteiligte:

    Erschienen in:

    Deine Bahn ; 36 , 12 ; 20-28


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    9 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch







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