Will ein Unternehmen im Rahmen des "Performance Managements" eine Software zur Erfassung der Leistung seiner Mitarbeiter einführen, so empfiehlt sich im Hinblick auf die zwingenden Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats der Abschluss einer umfassenden Betriebsvereinbarung. Daneben gelten verschiedene datenschutzrechtliche Einschränkungen, so dass z. B. nur bestimmte Stellen innerhalb des Unternehmens Zugriff auf Informationen zur Zielerreichung eines Mitarbeiters haben dürfen. Weiterhin ist zu beachten, dass der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz es verbietet, einzelne Arbeitnehmer ohne sachlichen Grund von einem Bonussystem auszunehmen.
Erst informieren, dann installieren
Personalwirtschaft ; 35 , 12 ; 28-30
01.01.2008
3 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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