In Tarifverträgen wird teilweise vereinbart, dass bestimmte Leistungen ausschließlich den Gewerkschaftsmitgliedern zustehen sollen und nicht auch denjenigen Arbeitnehmern, für die das Tarifwerk nur kraft einzelvertraglicher Bezugnahme gilt. Gegen derartige Differenzierungsklauseln lässt sich die so genannte negative Koalitionsfreiheit anführen, der zufolge kein unzulässiger Druck zum Gewerkschaftsbeitritt ausgeübt werden darf, doch ist zu beachten, dass die Klauseln sehr verschieden gestaltet sein können. Der vorliegende Beitrag stellt die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Frage dar und spricht sich grundsätzlich für die Zulässigkeit der Differenzierungsklauseln aus.


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    Titel :

    Differenzierungsklauseln im Licht der neueren Rechtsprechung zur Koalitionsfreiheit


    Beteiligte:
    Ulber, Daniel (Autor:in) / Strauß, Sandy (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 36 ; 1970-1974


    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch