In der EBO § 32 sind die Revisions- und Instandhaltungsmaßnahmen für Fahrzeuge insbesondere für Gleisbaumaschinen geregelt. Die Revision einer Gleisbaumaschine ist alle sechs Jahre fällig. In einer ersten Revision wird die Gleisbaumaschine meist durch Messung und Sichtkontrolle überprüft; eine zweite Revision umfasst dann die Freilegung und Vermessung des Rahmens der Maschine sowie die Kontrolle der Baugruppe und des Antriebsstrangs. Die Werkstatt in Freilassing ist für die Revision und Instandhaltung von Gleisbaumaschinen bestens ausgerüstet: neben Fachpersonal verfügt die Werkstatt außerdem über alle Geräte zur exakten Vermessung sowie über Spezialmaschinen wie eine Radsatzpresse und über ein umfassendes Dokumentationswesen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Wartungsarbeiten und die Ausstattung der Werkstatt in Freilassung sowie über die umfangreiche Prüfung aller Arbeitsaggregate nach der Revision bzw. Modernisierung auf den eigenen und gepachteten Gleisanlagen.


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    Titel :

    Revisionen und Instandhaltung an Gleisbaumaschinen



    Erschienen in:

    Erscheinungsdatum :

    2008-01-01


    Format / Umfang :

    2 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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