Der flexible Einsatz von Personal wird für Unternehmen immer wichtiger. Dabei können Aushilfskräfte auf ganz unterschiedliche Weise im Betrieb beschäftigt werden: Teilzeitkraft, KAPOVAZ-Abrufkraft, studentische Hilfskraft, Werkstudent, Leiharbeitnehmer oder per Werksvertrag. Der Beitrag grenzt die verschiedenen Beschäftigungsformen voneinander ab und erläutert, welche Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zur Verfügung stehen.
Aushilfe gesucht!
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind zu beachten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 656-660
2008-01-01
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
© Metadata Copyright Deutsche Bahn AG. All rights reserved.
Tema Archiv | 2004
|IuD Bahn | 1995
|IuD Bahn | 2009
|IuD Bahn | 2008
|Online Contents | 1999