Der flexible Einsatz von Personal wird für Unternehmen immer wichtiger. Dabei können Aushilfskräfte auf ganz unterschiedliche Weise im Betrieb beschäftigt werden: Teilzeitkraft, KAPOVAZ-Abrufkraft, studentische Hilfskraft, Werkstudent, Leiharbeitnehmer oder per Werksvertrag. Der Beitrag grenzt die verschiedenen Beschäftigungsformen voneinander ab und erläutert, welche Informationsrechte und Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat zur Verfügung stehen.
Aushilfe gesucht!
Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind zu beachten
Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 656-660
01.01.2008
5 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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