Grundsätzlich kann der Staat offenstehende Mautbeträge sowohl vom Fahrer, vom Disponenten oder vom Spediteur einfordern. Wer den Verstoß begangen oder zu verantworten hat, spielt dabei zunächst keine Rolle. Fahrer, Disponent und Unternehmer haften bei Mautschulden als Gesamtschuldner. Derjenige, der den Schuldenbetrag gezahlt hat, nicht aber für den Verstoß verantwortlich war, kann den Betrag per Gericht oder per Mahnverfahren zurückfordern. Bei Insolvenz eines der Beteiligten kann dies langwierig sein.


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    Titel :

    Wer haftet bei Schulden?


    Untertitel :

    Maut



    Erschienen in:

    Güterverkehr ; 57 , 12/01 ; 35


    Format / Umfang :

    1 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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