Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 12.08.2008 (9 AZR 1117/06) den individualrechtlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG bestätigt; im konkreten Fall wurde allerdings die Klage des Arbeitnehmers abgewiesen, weil der Handlungs- und Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung zu sehr eingeschränkt werden sollte. Das Gerichtsverfahren und die Konsequenzen des Urteils werden beschrieben und bewertet.


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    Titel :

    Gefährdungsbeurteilung zur Abwehr schlechter Arbeitsbedingungen


    Beteiligte:
    Gäbert, Jen (Autor:in)

    Erschienen in:

    Arbeitsrecht im Betrieb ; 29 , 12 ; 640-643


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    4 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch




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