Ein Syndikusanwalt verfügt über eine Zulassung als Rechtsanwalt, ist aber als Angestellter eines Unternehmens tätig. Daher ist umstritten, inwieweit er sich auf anwaltliche Privilegien wie das Zeugnisverweigerungsrecht berufen kann. Im September 2007 hat nun das Europäische Gericht erster Instanz im Zusammenhang mit einer kartellrechtlichen Nachprüfung durch Beamte der Europäischen Kommission entschieden, dass die Kommunikation eines Syndikusanwalts mit seinem Mandaten nicht dieselbe Vertraulichkeit genießt wie diejenige eines unabhängigen Anwalts. Dieses Urteil betrifft allerdings nur Fälle mit gemeinschaftsrechtlichem Bezug.


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    Titel :

    Der Syndikusanwalt nach dem Akzo Nobel-Urteil des EuG


    Untertitel :

    Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Anwalt und Unternehmen


    Beteiligte:
    Schmidt, Henning (Autor:in) / Pankau, Frauke (Autor:in)

    Erschienen in:

    Der Betrieb ; 61 , 42 ; 2295-2299


    Erscheinungsdatum :

    01.01.2008


    Format / Umfang :

    5 pages



    Medientyp :

    Aufsatz (Zeitschrift)


    Format :

    Print


    Sprache :

    Deutsch