Die verschiedenen Bewertungsmaßstäbe der internationalen Rechnungslegungsstandards IAS/IFRS lassen sich im Wesentlichen auf zwei Grundtypen zurückführen. So kann zum einen auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten und zum anderen auf den Zeitwert eines Bilanzpostens abgestellt werden. Unterschiede ergeben sich weniger bei der Erstbewertung neuer Positionen als bei der Folgebewertung, die durch eine Fortführung der historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder in Gestalt einer erfolgsneutralen oder einer erfolgswirksamen Zeitwertbewertung stattfinden kann. Welche Methode jeweils anzuwenden ist, hängt von der Art der Vermögenswerte ab.
Die Bewertungsregeln nach IAS/IFRS
Der Betrieb ; 61 , 42 ; 2263-2266
2008-01-01
4 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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