Im November 2007 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) die neue TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" beschlossen. Sie konkretisiert die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), insbesondere bei inhalativer Gefährdung. Zusätzlich sind weitere TRGS zu beachten, z. B. die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach TRGS 400. Die Erläuterung der Schutzmaßnahmen ("Maßnahmepakete" statt Schutzstufen) umfasst alle Gefährdungsstufen der GefStoffV und gliedert sich dementsprechend in die Kapitel Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen, Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten und Ergänzende Maßnahmen bei hoher Gefährdung. Weitere Abschnitte beinhalten die Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und die Verfahrensindices für die Beurteilung der Wirksamkeit.
Schützen ohne Stufen!
Neue TRGS 500 " Schutzmaßnahmen"
Sicherheitsingenieur ; 39 , 7 ; 28-33
2008-01-01
6 pages
Aufsatz (Zeitschrift)
Deutsch
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